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Fakultät Raumplanung
Lehre

Prü­fungs­hin­wei­se

Hinweise des Fachgebiets SOZ zur Vorbereitung und zum Ablauf von mündlichen Prüfungen im Modul 15 und der Klausurkampagne im Modul 18.

Das Fachgebiet SOZ führt im Bachelor-Studiengang regelmäßig Lehrveranstaltungen in zwei Querschnittsmodulen durch:

  • "Allgemeine Planungstheorie, Element "Theorie der Raumplanung" (Modul 15; nach alter Studienordnung 2008 Modul 16; nach Diplom-Studienordnung entsprechend "Planungs- und Entscheidungstheorie und -technik")
  • "Theorie der Raumentwicklung, Element "Demographischer Wandel und Siedlungsstruktur" (Modul 18)

Der regelmäßige Besuch der Lehrveranstaltung im Modul 15 wird vorausgesetzt, wenn in dem betreffenden Modul eine Prüferin aus dem Fachgebiet SOZ gewählt wird.

Die Prüfungen erfolgen in Form eines mündlichen Prüfungsgesprächs mit einer Dauer von insgesamt 20-30 Minuten pro Kandidat*in. Gruppenprüfungen sind möglich.

Sie haben die Möglichkeit, für die Prüfung einen Themenschwerpunkt vorzubereiten. Dieser Schwerpunkt soll sich auf ein Thema aus einer von Ihnen besuchten Veranstaltung beziehen. Erwünscht ist die Präsentation eines Thesenpapiers, das die Prüfung zu strukturieren hilft und mit dessen Hilfe Sie eine Argumentation entwickeln. Über den gewählten Schwerpunkt hinaus werden sicher auch andere zentrale Themen oder Perspektiven der Raumplanung zur Sprache kommen, damit Sie zeigen können, dass Sie Ihr Wissen und Ihre Überlegungen auch in andere raumplanerische Kontexte einordnen können.

Da es in der Raumplanung - wie in jeder anderen Wissenschaft - häufig unterschiedliche Auffassungen zu bestimmten Themen gibt, gehört gerade auch der Nachweis, dass Sie mit der verwendeten Literatur kritisch umgehen können, zu einer gelungenen Prüfung.

Bitte bringen Sie zu der Prüfung folgende Materialien mit:

  • ein Thesenpapier, je nach Themenschwerpunkt auch Tabellen, Grafiken, eigene Berechnungen und
  • eine Liste der Literatur, die Sie zur Vorbereitung der Prüfung herangezogen haben (obligatorisch). Bitte nennen Sie darin nur die Bücher, Aufsätze, Texte usw., die Sie tatsächlich auch gelesen haben!

Vorbereitete Referatstexte, Karteikarten u. ä. sind nicht zugelassen.

Der Prüfungsschwerpunkt muss mit den Prüfer*innen per Email, in Ausnahmefällen auch im Rahmen eines persönlichen Vorgesprächs abgestimmt werden. Bei der Prüfungsabstimmung sollten ein Vorschlag zur Strukturierung des Themenschwerpunkts (Gliederung) und eine erste Liste mit relevanter Literatur mitgeschickt bzw. vorgelegt werden.

Die Literaturrecherche ist Teil der Prüfungsvorbereitung. Hilfestellung geben die in den Lehrveranstaltungen ausgegebenen Literaturverzeichnisse.

Viel Erfolg für Ihre Prüfung!

Im Modul 18 finden die Prüfungen derzeit in Form von Klausuren (Klausurkampagne) statt. Zugelassene Hilfsmittel werden vor der Prüfung von der bzw. dem jeweiligen Lehrenden im Rahmen der Lehrveranstaltung bekanntgegeben. Die Klausurarbeiten werden unter Aufsicht durchgeführt und sind nicht öffentlich. Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich durch einen Studierendenausweis oder amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen. Für die Teilnahme an Klausurarbeiten ist eine elektronische Anmeldung auf dem von der Technischen Universität Dortmund eingerichteten Portal für die Prüfungsverwaltung (BOSS-System) zwingend notwendig. Die Anmeldung ist bis spätestens drei Werktage vor dem Tag der Klausur möglich und bis zu einem Tag vor der Klausur widerruflich (Abmeldung). Wer nicht über das BOSS-System angemeldet ist, kann nicht mitschreiben. Für die Klausurprüfung werden vom Prüfungsausschuss drei Termine festgesetzt (Prüfungskampagne). Die Teilnahme am dritten Termin setzt die erfolglose Teilnahme an einer der vorangegangenen Klausurprüfungen voraus. Studierende können je Modulprüfung bzw. Teilleistung nur an einer Prüfungskampagne teilnehmen. Die Modulprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn eine Studierende oder ein Studierender an einer Prüfungskampagne ohne Erfolg teilgenommen und die mündliche Ergänzungsprüfung nicht bestanden hat. Termine für Klausurprüfungen werden innerhalb des Semesters der Lehrveranstaltung bekannt gegeben, spätestens aber bis zum 30. Juni für Prüfungen im Anschluss an die Vorlesungszeit im Sommersemester bzw. bis zum 31. Dezember für Prüfungen im Anschluss an die Vorlesungszeit im Wintersemester.

Aktuelle Informationen zu den Prüfungen

auf der Fakultätsseite

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© Aliona Kardash​/​TU Dortmund